Mitglied im Kreistag
Christoph Traub
Schönblickstr. 8
70794 Filderstadt-Bonlanden
Tel. 0711 / 90 70 688
Mitglied im Kreistag
Willy Stoll
Torstr. 13/1
70794 Filderstadt-Sielmingen
Tel. 0 71 58 / 6 56 53
Links zum Kreistag Esslingen
Kurzprotokolle - öffentlicher Teil der Sitzungen
(Gremium wählen, Datum wählen)
Der Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest.
Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt.
Die Wahlen finden in der Regel gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt.
Der amtierende Kreistag wurde am 7. Juni 2009 gewählt und hat 100 Mitglieder.
Vorsitzender des Kreistags, den der Kreistag für die Dauer von jeweils acht Jahren wählt, ist seit 1. Oktober 2000 Landrat Heinz Eininger.
Kreistag - Ausschüsse
Alle Entscheidungen, die der Kreistag zu treffen hat, werden in Ausschüssen nichtöffentlich vorberaten. Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag zur abschließenden Entscheidung auch den Ausschüssen zugewiesen.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht dem politischen Kräfteverhältnis im Kreistag. Bei 23 Mitgliedern ist gewährleistet, dass alle Fraktionen in den nach der Hauptsatzung gebildeten Ausschüssen vertreten sind. Vorsitzender der Ausschüsse ist der Landrat.
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personal (ohne Eigenbetriebe), Finanzen einschließlich Geldanlagen (ohne Eigenbetriebe), Schülerbeförderung, ÖPNV, Beteiligungen an juristischen Personen, Polizeiverordnungen.
Ausschuss für Technik und Umwelt,
zugleich Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
Raumordnungs- u. Planungsverfahren, Umweltschutz, Naturschutz uns Landschaftspflege, Kreisstraßen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Naherholung, Biosphärengebiet, Liegenschaften und Baumaßnahmen soweit nicht die Zuständigkeit eines Fachausschusses gegeben ist (ohne Eigenbetriebe). Abfallwirtschaft.
Sozialausschuss
Fragen der sozialen Sicherung, Altenhilfe, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte. Dem Sozialausschuss gehören neben den 20 Kreistagsmitgliedern 4 sachkundige Kreiseinwohner mit beratender Stimme an.
Kultur- und Schulausschuss
Kreisschulen, Schullandheim, Archivpflege, Freilichtmuseum, Kulturpflege einschl. Denkmalschutz und Kunstförderung, Sport. Bei Baumaßnahmen Konzeption, Raumprogramm, Grunderwerb bis einschließl. Baufreigabe.
Jugendhilfeausschuss
Grundsätze der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe. (Der Jugendhilfeausschuss ist nach dem Jugendhilfegesetz in jedem Landkreis zu bilden).
Im Landkreis Esslingen besteht er aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter 12 Kreistagsmitglieder und 8 von den Jugendverbänden bzw. von der Wohlfahrtspflege vorgeschlagenen Frauen und Männer.
(Quelle: www.landkreis-esslingen.de; 15.04.2011)

